Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.04.2012
Außerkrafttretensdatum
11.07.2013
Abkürzung
BVergGVS 2012
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
1. Teil
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
Regelungsgegenstand
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt
die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, das sind die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch Auftraggeber, deren Leistungsgegenstand folgendes umfasst:
die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile und/oder Bausätze,
die Lieferung von sensibler Ausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile und/oder Bausätze,
Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den lit. a und b genannten Ausrüstung in allen Phasen ihres Lebenszyklus, oderBauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Litera a und b genannten Ausrüstung in allen Phasen ihres Lebenszyklus, oder
Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder sensible Bauleistungen und sensible Dienstleistungen,
den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Vergabeverfahren gemäß Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen, sowieden Rechtsschutz im Zusammenhang mit Vergabeverfahren gemäß Ziffer eins,, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen, sowie
die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Vergabeverfahren gemäß Z 1 und bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen.die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Vergabeverfahren gemäß Ziffer eins und bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen.
Schlagworte
Verteidigungsbereich, Bauauftrag, Lieferauftrag, Bauleistung
Im RIS seit
17.02.2012
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015
Gesetzesnummer
20007693
Dokumentnummer
NOR40136353