Verwendungszweck
§ 2.Paragraph 2,
Das gemäß § 1 zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden. Das gemäß Paragraph eins, zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß Paragraph eins,, des Verbraucherschutzes, für in Paragraph eins, des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2008,, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.