(4)Absatz 4,Die E-Control hat über die anhängig gemachten Schlichtungsfälle dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie dem Regulierungsbeirat jährlich einen Bericht vorzulegen.