(2)Absatz 2,Zur studienbegleitenden Beratung sind im Rahmen der Studiengänge Anfängertutorien einzurichten, welche die Studierenden bei der Bewältigung der leistungsmäßigen, organisatorischen und sozialen Anforderungen des ersten Studienjahres unterstützen sollen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, diese Anfängertutorien zu besuchen. Es ist zulässig, diese Anfängertutorien auch im Zusammenwirken mit anderen Rechtsträgern, insbesondere mit der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zu veranstalten.