Bundesrecht konsolidiert

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Bundesvergabegesetz 2006 § 245

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2006

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 17/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 245

Inkrafttretensdatum

01.02.2006

Außerkrafttretensdatum

11.07.2013

Abkürzung

BVergG 2006

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

Arten der Leistungsbeschreibung

Paragraph 245,
  1. Absatz eins,Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
  2. Absatz 2,Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.
  3. Absatz 3,Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.

Schlagworte

Leistungsanforderung

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40074452

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