Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 245
Inkrafttretensdatum
01.02.2006
Außerkrafttretensdatum
11.07.2013
Abkürzung
BVergG 2006
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Arten der Leistungsbeschreibung
§ 245.Paragraph 245,
(1)Absatz eins,Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
(2)Absatz 2,Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.
(3)Absatz 3,Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.
Schlagworte
Leistungsanforderung
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40074452