BGBl. I Nr. 17/2006Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 245Paragraph 245
Inkrafttretensdatum
01.02.2006
Außerkrafttretensdatum
11.07.2013
Text
3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Arten der Leistungsbeschreibung
§ 245.Paragraph 245,
(1)Absatz eins,Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
(2)Absatz 2,Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.
(3)Absatz 3,Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.