Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 245
Inkrafttretensdatum
12.07.2013
Außerkrafttretensdatum
20.08.2018
Abkürzung
BVergG 2006
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Arten der Leistungsbeschreibung
§ 245.Paragraph 245,
(1)Absatz eins,Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
(2)Absatz 2,Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.
(3)Absatz 3,Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 128/2013
Schlagworte
Leistungsanforderung
Im RIS seit
15.07.2013
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40150609