Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Unfalluntersuchungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Außerkrafttretensdatum
15.05.2012
Abkürzung
UUG 2005
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
2. Abschnitt
Organisation
Errichtung der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
§ 3.Paragraph 3,
Zur Untersuchung von Vorfällen sowie zur Unfallursachenforschung und Unfallprävention wird eine Unfalluntersuchungsstelle errichtet. Diese untersteht als Teil der Bundesanstalt für Verkehr dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, deren Interessen mit den Aufgaben der Unfalluntersuchungsstelle kollidieren könnten.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2012
Gesetzesnummer
20004333
Dokumentnummer
NOR40069543