hinsichtlich des § 68 der jeweils sachlich zuständige Bundesminister, hingegen hinsichtlich § 68 Abs. 1 dritter Satz der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und hinsichtlich Abs. 1 vierter Satz der Bundesminister für Inneres,hinsichtlich des Paragraph 68, der jeweils sachlich zuständige Bundesminister, hingegen hinsichtlich Paragraph 68, Absatz eins, dritter Satz der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und hinsichtlich Absatz eins, vierter Satz der Bundesminister für Inneres,