Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 55
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
15.05.2018
Abkürzung
EU-JZG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
IV. Hauptstückrömisch vier. Hauptstück
Rechtshilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze
Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG
§ 55.Paragraph 55,
Die Bestimmungen dieses Hauptstücks gelten nur insoweit, als in unmittelbar anwendbaren zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2018
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR40052030