Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
31.12.2010
Abkürzung
StEG 2005
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 14.
Text
Gegenstand des Ersatzes
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Der Gegenstand und der Umfang des Ersatzes richten sich nach den Bestimmungen des ABGB. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.
(2)Absatz 2,Der Ersatzanspruch wegen des Entzugs der persönlichen Freiheit umfasst auch eine angemessene Entschädigung für die durch die Festnahme oder die Anhaltung erlittene Beeinträchtigung. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind die Dauer der Anhaltung sowie die persönlichen Verhältnisse der geschädigten Person und deren Änderung durch die Festnahme oder Anhaltung zu berücksichtigen.
(3)Absatz 3,Ein Ersatzanspruch nach § 1 Abs. 1 unterliegt keiner bundesgesetzlich geregelten Abgabe.Ein Ersatzanspruch nach Paragraph eins, Absatz eins, unterliegt keiner bundesgesetzlich geregelten Abgabe.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011
Gesetzesnummer
20003749
Dokumentnummer
NOR40057728