§§ 8 und 9, § 10 mit Ausnahme von Abs. 3 Z 1, §§ 12, 13 und 21 Abs. 1 und 3 GGG über die Gebührenfreiheit,Paragraphen 8 und 9, Paragraph 10, mit Ausnahme von Absatz 3, Ziffer eins,, Paragraphen 12, 13 und 21 Absatz eins und 3 GGG über die Gebührenfreiheit,