Bundesrecht konsolidiert

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Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung § 1

Kurztitel

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 133/2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

20.06.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Paragraph eins,

Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung der Bundesmuseen, die im öffentlichen Interesse gelegen ist, auf dem Gebiet der Republik Österreich ausgeliehen werden, so kann das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Antrag des betroffenen Bundesmuseums dem Verleiher die vorübergehende sachliche Immunität des Kulturgutes rechtsverbindlich zusagen. Ein öffentliches Interesse besteht insbesondere auch dann, wenn das betreffende Kulturgut ein wichtiger Teil der Ausstellung ist und wenn es ohne diese Zusage nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten in Österreich ausgestellt werden könnte.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2016

Gesetzesnummer

20003081

Dokumentnummer

NOR40077535

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2003/133/P1/NOR40077535

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