Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 133/2003

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

31.12.2003

Außerkrafttretensdatum

19.05.2006

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Paragraph eins,

Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung der Bundesmuseen, die im bildungspolitischen Interesse gelegen ist, auf dem Gebiet der Republik Österreich ausgeliehen werden, so kann das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Antrag des betroffenen Bundesmuseums dem Verleiher die vorübergehende sachliche Immunität des Kulturgutes rechtsverbindlich zusagen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2016

Gesetzesnummer

20003081

Dokumentnummer

NOR40048119

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2003/133/P1/NOR40048119

Navigation im Suchergebnis