Kurztitel

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

31.12.2003

Außerkrafttretensdatum

19.05.2006

Text

Paragraph eins,

Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung der Bundesmuseen, die im bildungspolitischen Interesse gelegen ist, auf dem Gebiet der Republik Österreich ausgeliehen werden, so kann das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Antrag des betroffenen Bundesmuseums dem Verleiher die vorübergehende sachliche Immunität des Kulturgutes rechtsverbindlich zusagen.