(4)Absatz 4,Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Landeshauptleute verarbeiten die Daten der Register als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 2016/697 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1 (im Folgenden: DSGVO). Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie legt die im Rahmen des Betriebs, der Weiterentwicklung und der Wartung der Register erforderlichen technischen Maßnahmen fest. Für das Register gemäß Abs. 1 Z 2 ist die Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltbundesamt) datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Z 8 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 DSGVO. Bei Bedarf können auch andere Auftragsverarbeiter herangezogen werden. Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, die Datenschutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Landeshauptleute verarbeiten die Daten der Register als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne des Artikel 4, Ziffer 7, in Verbindung mit Artikel 26, der Verordnung (EU) Nr. 2016/697 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), Amtsblatt Nummer L 119 vom 4.5.2016 Seite 1 (im Folgenden: DSGVO). Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie legt die im Rahmen des Betriebs, der Weiterentwicklung und der Wartung der Register erforderlichen technischen Maßnahmen fest. Für das Register gemäß Absatz eins, Ziffer 2, ist die Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltbundesamt) datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 4, Ziffer 8, in Verbindung mit Artikel 28, Absatz eins, DSGVO. Bei Bedarf können auch andere Auftragsverarbeiter herangezogen werden. Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, die Datenschutzpflichten gemäß Artikel 28, Absatz 3, Litera a bis h DSGVO wahrzunehmen.