Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.08.2001
Außerkrafttretensdatum
31.07.2004
Abkürzung
AMD-G
Index
16/02 Rundfunk
Text
Änderungen bei Satellitenprogrammen
§ 6.Paragraph 6,
Der Inhaber einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk hat wesentliche Änderungen der Programmgattung, der Programmdauer, der Anzahl und des zeitlichen Umfangs bei Fensterprogrammen sowie die Verbreitung des Programms über andere Satelliten der Regulierungsbehörde im Vorhinein anzuzeigen. Die Änderungen müssen von der Regulierungsbehörde genehmigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010
Gesetzesnummer
20001412
Dokumentnummer
NOR40019480