von Amts wegen, wenn auf der Grundlage gemäß § 10 Abs. 3 reservierter Übertragungskapazitäten die Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes möglich ist, das eine technische Reichweite von zumindest 100 000 Personen in einem politisch, sozial, wirtschaftlich und kulturell zusammenhängenden Gebiet aufweist.von Amts wegen, wenn auf der Grundlage gemäß Paragraph 10, Absatz 3, reservierter Übertragungskapazitäten die Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes möglich ist, das eine technische Reichweite von zumindest 100 000 Personen in einem politisch, sozial, wirtschaftlich und kulturell zusammenhängenden Gebiet aufweist.