Präsenzdienst auf Grund einer Verfügung nach § 23a Abs. 1 im Falle eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c (Einsatzpräsenzdienst) oderPräsenzdienst auf Grund einer Verfügung nach Paragraph 23 a, Absatz eins, im Falle eines Einsatzes nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, bis c (Einsatzpräsenzdienst) oder