Absatz eins,Der Präsenzdienst ist zu leisten als
- Ziffer einsGrundwehrdienst oder
- Ziffer 2Milizübungen oder
- Ziffer 3freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste oder
- Ziffer 4Wehrdienst als Zeitsoldat oder
- Ziffer 5Präsenzdienst auf Grund einer Verfügung nach Paragraph 23 a, Absatz eins, im Falle eines Einsatzes nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, bis c (Einsatzpräsenzdienst) oder
- Ziffer 6Präsenzdienst im Falle eines vorläufigen Aufschubes der Entlassung nach Paragraph 23 a, Absatz 2, (Aufschubpräsenzdienst) oder
- Ziffer 7außerordentliche Übungen oder
- Ziffer 8Präsenzdienst im Auslandseinsatz (Auslandseinsatzpräsenzdienst).