Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
18.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel VIIIArtikel römisch acht
Nationalparkforum
(1)Absatz eins,Zur Vertretung der Interessen der örtlichen Bevölkerung sowie der in diesem Gebiet maßgeblichen Interessensträger und Interessensträgerinnen in Belangen des Nationalparks ist ein Nationalparkforum eingerichtet. Den Vorsitz führt der Nationalparkdirektor oder die Nationalparkdirektorin. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ist zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung über Sitzungen zu informieren.
(2)Absatz 2,Das Nationalparkforum tritt nach Bedarf, jedenfalls aber einmal in jedem Jahr zusammen. Die Einberufung einer Sitzung erfolgt durch den Nationalparkdirektor oder die Nationalparkdirektorin.
(3)Absatz 3,Beschlüsse des Nationalparkforums sind Empfehlungen an die Nationalparkgesellschaft.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 1/2026)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2026,)
Schlagworte
Klimaschutz
Im RIS seit
14.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2026
Gesetzesnummer
10001565
Dokumentnummer
NOR40274741