Kurztitel

Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2026,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

18.01.2026

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel römisch acht

Nationalparkforum

  1. Absatz eins,Zur Vertretung der Interessen der örtlichen Bevölkerung sowie der in diesem Gebiet maßgeblichen Interessensträger und Interessensträgerinnen in Belangen des Nationalparks ist ein Nationalparkforum eingerichtet. Den Vorsitz führt der Nationalparkdirektor oder die Nationalparkdirektorin. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ist zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung über Sitzungen zu informieren.
  2. Absatz 2,Das Nationalparkforum tritt nach Bedarf, jedenfalls aber einmal in jedem Jahr zusammen. Die Einberufung einer Sitzung erfolgt durch den Nationalparkdirektor oder die Nationalparkdirektorin.
  3. Absatz 3,Beschlüsse des Nationalparkforums sind Empfehlungen an die Nationalparkgesellschaft.

    Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2026,)

Schlagworte

Klimaschutz

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2026

Gesetzesnummer

10001565

Dokumentnummer

NOR40274741