(2)Absatz 2,Das Nationalparkforum besteht aus je einem Vertreter der vom Nationalpark betroffenen Gemeinden, einem Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland, der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland, des Burgenländischen Landesjagdverbandes, des Burgenländischen Fischereiverbandes reg.Gen.m.b.H., je einem Vertreter der Interessensgemeinschaften der Grundeigentümer bzw. Urbarialgemeinden, der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), des Österreichischen Naturschutzbundes, der Naturfreunde, des WWF (World-Wide Fund for Nature), des Wissenschaftlichen Beirates, des Landesfremdenverkehrsverbandes und je einem Vertreter der beiden Vertragsparteien. Der Direktor der Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel nimmt an den Sitzungen in beratender Funktion teil. In das Nationalparkforum können weitere geeignete Personen aufgenommen werden.