(3)Absatz 3,Sind der Anzeige gemäß Abs. 1 nicht alle zur Beurteilung der Zulässigkeit des Stromlieferungsvertrages erforderlichen Unterlagen beigeschlossen und werden diese auch nicht nach Aufforderung gemäß § 13 AVG beigebracht, ist die Anzeige mit Bescheid zurückzuweisen.Sind der Anzeige gemäß Absatz eins, nicht alle zur Beurteilung der Zulässigkeit des Stromlieferungsvertrages erforderlichen Unterlagen beigeschlossen und werden diese auch nicht nach Aufforderung gemäß Paragraph 13, AVG beigebracht, ist die Anzeige mit Bescheid zurückzuweisen.