Bundesrecht konsolidiert

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Bundestheaterorganisationsgesetz § 12

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundestheaterorganisationsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 108/1998

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 12

Inkrafttretensdatum

04.08.1998

Außerkrafttretensdatum

28.02.2007

Abkürzung

BThOG

Index

77 Kunst, Kultur

Text

3. Abschnitt
Organisation der Gesellschaften

Vertretung der Gesellschaften

Paragraph 12,
  1. Absatz eins,Die Geschäftsführer der Gesellschaften gemäß Paragraph 3, Absatz eins, sind jeweils auf die Dauer bis zu fünf Jahren zu bestellen.
  2. Absatz 2,Die Bühnengesellschaften haben jeweils zwei Geschäftsführer, einen für die künstlerischen Angelegenheiten (künstlerischer Geschäftsführer) und einen für die kaufmännischen Angelegenheiten (kaufmännischer Geschäftsführer).
  3. Absatz 3,Auf die Bestellung der künstlerischen Geschäftsführer findet das Stellenbesetzungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 1998,, mit der Maßgabe Anwendung, daß mit dieser Funktion auch Personen betraut werden können, die sich nicht im Rahmen der Ausschreibung um diese Funktion beworben haben. Die Bestellung der künstlerischen Geschäftsführer erfolgt durch den Bundeskanzler nach Anhörung des Aufsichtsrates der betreffenden Bühnengesellschaft. Sie können die Bezeichnung „Direktor“ führen und sind in künstlerischen Belangen weisungsfrei.
  4. Absatz 4,Vor der Bestellung der kaufmännischen Geschäftsführer der Bühnengesellschaften ist der betreffende künstlerische Geschäftsführer zu hören.
  5. Absatz 5,Besteht in den Angelegenheiten der Geschäftsführung der Bühnengesellschaften, die vom kaufmännischen und künstlerischen Geschäftsführer gemeinsam zu besorgen sind, keine Einigung, ist die Auffassung des künstlerischen Geschäftsführers entscheidend (Dirimierungsrecht). Derartige Entscheidungen sind dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu bringen. Die Geschäftsführer sind an die Beschlüsse des Aufsichtsrates gebunden.

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2012

Gesetzesnummer

10010085

Dokumentnummer

NOR12127487

Alte Dokumentnummer

N7199812556U

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