Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wirtschaftskammergesetz 1998
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2002
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WKG
Index
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Text
Anlage
zu § 2zu Paragraph 2
Zu den Mitgliedern der Wirtschaftskammer- und Fachorganisationen gemäß Abs. 2 zählen insbesondere:Zu den Mitgliedern der Wirtschaftskammer- und Fachorganisationen gemäß Absatz 2, zählen insbesondere:
Bootsvermieter und Bootseinsteller,
Buchmacher und Wettkommissionäre,
Energieversorgungsunternehmungen ausschließlich der Elektrizitätswerke, jedoch einschließlich der Erdgasversorgungsunternehmen und Energieverteilungsunternehmungen, Letztere ausschließlich der Elektrizitätsverteilungsunternehmungen,
Garagen- und Parkplatzunternehmungen,
Geschäftsstellen der Klassenlotterie,
Golf- und Minigolfplätze,
Heilquellen, Mineralquellenbetriebe und verwandte Unternehmungen,
Hilfsanstalten sowie Neben- und Hilfseinrichtungen des Verkehrs,
Fahrschulen und Motorbootfahrschulen,
Infrastrukturunternehmungen und Infrastrukturfinanzierungsgesellschaften des Verkehrs,
Konzertdirektionen und Konzertbesorger,
Künstlervermittler (Konzertbühnen-, Filmmusiker- und Artistenvermittler),
private Krankenanstalten (Privat-, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten sowie Sanatorien),
Privattheater und verwandte Unternehmungen,
Spielautomatenaufsteller,
Tennis- und Tischtennisplätze,
Unternehmungen der zivilen Luftfahrt,
Unternehmungen des Nachrichtenverkehrs,
Unternehmungen des Kraftfahrlinienverkehrs,
Unternehmungen des Straßengüter- und Personenverkehrs,
Unternehmungen für Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz,
Unternehmungen der audiovisuellen Programmproduktionen,
Unternehmungen der Vermittlung des Personen- und Lastenverkehrs,
Unternehmungen der zivilen Schifffahrt und
Wasserversorgungsunternehmen,
Wertpapierdienstleister einschließlich der Subvermittler.
Schlagworte
Wirtschaftskammerorganisation, Golfplatz, Garagenunternehmung, Heilanstalt, Nebeneinrichtung, Konzertbühnenvermittler, Filmmusikervermittler, Privatanstalt, Krankenanstalt, Tennisplatz, Straßenverkehr, Personenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015
Gesetzesnummer
10007962
Dokumentnummer
NOR40026369