Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wirtschaftskammergesetz 1998
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2001
Abkürzung
WKG
Index
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Text
Anlage
zu § 2 zu Paragraph 2
Zu den Mitgliedern der Wirtschaftskammer- und Fachorganisationen gemäß Abs. 2 zählen insbesondere:Zu den Mitgliedern der Wirtschaftskammer- und Fachorganisationen gemäß Absatz 2, zählen insbesondere:
Bootsvermieter und Bootseinsteller,
Buchmacher und Wettkommissionäre,
Eisenbahn-, einschließlich der Infrastrukturunternehmungen,
Energieversorgungsunternehmungen ausschließlich der Elektrizitätswerke, jedoch einschließlich der Gaswerke und Energieverteilungsunternehmungen, letztere ausschließlich der Elektrizitätsverteilungsunternehmungen,
Garagen- und Parkplatzunternehmungen,
Geschäftsstellen der Klassenlotterie,
Golf- und Minigolfplätze,
Heilquellen, Mineralquellenbetriebe und verwandte Unternehmungen,
Hilfsanstalten sowie Neben- und Hilfseinrichtungen des Verkehrs,
Kraft- und Motorbootfahrschulen,
Konzertdirektionen und Konzertbesorger,
Künstlervermittler (Konzertbühnen-, Filmmusiker- und Artistenvermittler), private Krankenanstalten (Privat-, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten sowie Sanatorien),
Privattheater und verwandte Unternehmungen,
Spielautomatenaufsteller,
Straßeninfrastrukturunternehmungen,
Tennis- und Tischtennisplätze,
Unternehmungen der zivilen Luftfahrt,
Unternehmungen des Nachrichtenverkehrs,
Unternehmungen des Kraftfahrlinienverkehrs,
Unternehmungen des Straßen-, Güter- und Personenverkehrs,
Unternehmungen für Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz,
Unternehmungen der audiovisuellen Programmproduktionen,
Unternehmungen der Vermittlung des Personen- und Lastenverkehrs,
Unternehmungen der zivilen Schiffahrt und
Schlagworte
Wirtschaftskammerorganisation, Eisenbahnunternehmung, Golfplatz,
Garagenunternehmung, Heilanstalt, Nebeneinrichtung, Kraftfahrschule,
Konzertbühnenvermittler, Filmmusikervermittler, Privatanstalt,
Krankenanstalt, Tennisplatz, Straßenverkehr, Güterverkehr,
Personenverkehr
Gesetzesnummer
10007962
Dokumentnummer
NOR12090175
Alte Dokumentnummer
N5199812529U