Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg vom BAB durchgeführt. Die bei der Saatgutverkehrskontrolle gezogenen Proben werden von der gemäß Abs. 1 Z 2 zuständigen Saatgutanerkennungsbehörde untersucht.Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg vom BAB durchgeführt. Die bei der Saatgutverkehrskontrolle gezogenen Proben werden von der gemäß Absatz eins, Ziffer 2, zuständigen Saatgutanerkennungsbehörde untersucht.