Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 2 § 18
Inkrafttretensdatum
11.08.2001
Außerkrafttretensdatum
30.12.2016
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
3. ABSCHNITT
Lenkungsausschüsse
§ 18.Paragraph 18,
Zur Begutachtung von Verordnungsentwürfen, zur Beratung und Empfehlung von anderen Vollzugsmaßnahmen sowie zur Beratung in Fragen der vorbeugenden Versorgungssicherung für die im § 2 Abs. 1 genannten Waren hat sich Zur Begutachtung von Verordnungsentwürfen, zur Beratung und Empfehlung von anderen Vollzugsmaßnahmen sowie zur Beratung in Fragen der vorbeugenden Versorgungssicherung für die im Paragraph 2, Absatz eins, genannten Waren hat sich
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eines Bundeslenkungsausschusses und
der jeweilige Landeshauptmann eines Landeslenkungsausschusses
zu bedienen.
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2016
Gesetzesnummer
10007777
Dokumentnummer
NOR40022866