Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Sperrgebiet Großmittel § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sperrgebiet Großmittel

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 623/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 91/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.05.2000

Außerkrafttretensdatum

28.02.2010

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

§ 1.
  1. Absatz einsDer im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
  2. Absatz 2Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind durch eine rote Linie gekennzeichnet
    1. Ziffer eins
      in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (ÖK 25 römisch fünf), Blatt Nr. 76 Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt,
    2. Ziffer 2
      in sieben Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5 000 und Blatt Nr. 5 bis 7 jeweils im Maßstab 1 : 1 000 bzw. 1 : 2 000, und
    3. Ziffer 3
      in einem Zusatzblatt (bestehend aus Ausschnitten der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, der Blätter Nr. 1 und 4 sowie des Blattes 5, Detail A).

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010

Gesetzesnummer

10005968

Dokumentnummer

NOR40005469

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/623/P1/NOR40005469

Navigation im Suchergebnis