Kurztitel

Sperrgebiet Großmittel

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 623 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2000

Außerkrafttretensdatum

28.02.2010

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
  2. Absatz 2,Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind durch eine rote Linie gekennzeichnet
    1. Ziffer eins
      in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (ÖK 25 römisch fünf), Blatt Nr. 76 Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt,
    2. Ziffer 2
      in sieben Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5 000 und Blatt Nr. 5 bis 7 jeweils im Maßstab 1 : 1 000 bzw. 1 : 2 000, und
    3. Ziffer 3
      in einem Zusatzblatt (bestehend aus Ausschnitten der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, der Blätter Nr. 1 und 4 sowie des Blattes 5, Detail A).