§ 1. (1) Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.Paragraph eins, (1) Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
(2)Absatz 2Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (ÖK 25 V), Blatt Nr. 76 Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt, sowie in sieben Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5 000 und Blatt Nr. 5 bis 7 jeweils im Maßstab 1 : 1 000 bzw. 1 : 2 000, durch eine rote Linie gekennzeichnet.Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (ÖK 25 römisch fünf), Blatt Nr. 76 Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt, sowie in sieben Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5 000 und Blatt Nr. 5 bis 7 jeweils im Maßstab 1 : 1 000 bzw. 1 : 2 000, durch eine rote Linie gekennzeichnet.