Kurztitel

Sperrgebiet Großmittel

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

30.04.2000

Text

Paragraph eins, (1) Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.

  1. Absatz 2,Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (ÖK 25 römisch fünf), Blatt Nr. 76 Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt, sowie in sieben Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5 000 und Blatt Nr. 5 bis 7 jeweils im Maßstab 1 : 1 000 bzw. 1 : 2 000, durch eine rote Linie gekennzeichnet.