die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz und der sechsjährigen Rahmenplanung gemäß § 43 Bundesbahngesetz, insbesondere bei der Zahlungsabwicklung, und Mitwirkung bei der Kontrolle im Bereich der Finanzierung der Schieneninfrastruktur sowie die Überwachung vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 45 Bundesbahngesetz und § 4 des Bundesgesetzes zur Errichtung einer “Brenner Eisenbahn GmbH”;die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Zuschussverträgen gemäß Paragraph 42, Bundesbahngesetz und der sechsjährigen Rahmenplanung gemäß Paragraph 43, Bundesbahngesetz, insbesondere bei der Zahlungsabwicklung, und Mitwirkung bei der Kontrolle im Bereich der Finanzierung der Schieneninfrastruktur sowie die Überwachung vertraglicher Verpflichtungen gemäß Paragraph 45, Bundesbahngesetz und Paragraph 4, des Bundesgesetzes zur Errichtung einer “Brenner Eisenbahn GmbH”;