(2)Absatz 2,Der Wahlvorschlag muß von wenigstens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder von einem von Österreich entsandten Abgeordneten zum Europäischen Parlament unterschrieben oder von 2 600 Personen, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen waren, unterstützt sein; hat ein Abgeordneter mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist nur jene Unterschrift gültig, die sich auf dem ersteingebrachten Antrag befindet. Dem Wahlvorschlag sind die nach Muster Anlage 3 ausgefüllten und gemäß Abs. 3 eigenhändig unterschriebenen Unterstützungserklärungen anzuschließen.Der Wahlvorschlag muß von wenigstens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder von einem von Österreich entsandten Abgeordneten zum Europäischen Parlament unterschrieben oder von 2 600 Personen, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen waren, unterstützt sein; hat ein Abgeordneter mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist nur jene Unterschrift gültig, die sich auf dem ersteingebrachten Antrag befindet. Dem Wahlvorschlag sind die nach Muster Anlage 3 ausgefüllten und gemäß Absatz 3, eigenhändig unterschriebenen Unterstützungserklärungen anzuschließen.