Bundesrecht konsolidiert

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Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 896/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

30.12.1995

Außerkrafttretensdatum

26.06.2009

Abkürzung

NWKV

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph eins, (1) Diese Verordnung regelt die Nährwertkennzeichnung sowie nährwertbezogene Angaben beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind. Sie gilt auch für die für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmten Lebensmittel.

  1. Absatz 2,Diese Verordnung gilt nicht für
    1. Ziffer eins
      Angaben, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,
    2. Ziffer 2
      Trinkwasser, Quellwasser und natürliches Mineralwasser.

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2009

Gesetzesnummer

10010945

Dokumentnummer

NOR12139149

Alte Dokumentnummer

N8199552668J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/896/P1/NOR12139149

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