Kurztitel

Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 896 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.12.1995

Außerkrafttretensdatum

26.06.2009

Text

Paragraph eins, (1) Diese Verordnung regelt die Nährwertkennzeichnung sowie nährwertbezogene Angaben beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind. Sie gilt auch für die für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmten Lebensmittel.

  1. Absatz 2,Diese Verordnung gilt nicht für
    1. Ziffer eins
      Angaben, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,
    2. Ziffer 2
      Trinkwasser, Quellwasser und natürliches Mineralwasser.