Absatz 2,Diese Verordnung gilt nicht für
- Ziffer einsAngaben, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,
- Ziffer 2Trinkwasser, Quellwasser und natürliches Mineralwasser.
Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln
Bundesgesetzblatt Nr. 896 aus 1995,
Paragraph eins
30.12.1995
26.06.2009
Paragraph eins, (1) Diese Verordnung regelt die Nährwertkennzeichnung sowie nährwertbezogene Angaben beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind. Sie gilt auch für die für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmten Lebensmittel.