Bundesrecht konsolidiert

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Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 896/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 67/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

27.06.2009

Außerkrafttretensdatum

12.12.2016

Abkürzung

NWKV

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Nährwertkennzeichnung sowie nährwertbezogene Angaben beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind. Sie gilt auch für die für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmten Lebensmittel.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung gilt nicht für
    1. Ziffer eins
      Angaben, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,
    2. Ziffer 2
      Trinkwasser, Quellwasser und natürliches Mineralwasser,
    3. Ziffer 3
      Nahrungsergänzungsmittel.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2014

Gesetzesnummer

10010945

Dokumentnummer

NOR40106289

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/896/P1/NOR40106289

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