Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
19.12.2020
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VO-Sicherungsmaßnahmen
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
§ 1.Paragraph eins,
Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß § 59 und Vorrichtungen gemäß § 85 des Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern. Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß Paragraph 59 und Vorrichtungen gemäß Paragraph 85, des Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern.
Im RIS seit
22.12.2020
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2020
Gesetzesnummer
10004942
Dokumentnummer
NOR40229002