Bundesrecht konsolidiert

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Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes § 1

Kurztitel

Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 40/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

19.12.2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VO-Sicherungsmaßnahmen

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Paragraph eins,

Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß Paragraph 59 und Vorrichtungen gemäß Paragraph 85, des Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern.

Im RIS seit

22.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2020

Gesetzesnummer

10004942

Dokumentnummer

NOR40229002

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/40/P1/NOR40229002

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