Bundesrecht konsolidiert

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Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 40/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

18.12.2020

Abkürzung

VO-Sicherungsmaßnahmen

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Paragraph eins,

Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß Paragraph 59 und Vorrichtungen gemäß Paragraph 85, des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995 mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2020

Gesetzesnummer

10004942

Dokumentnummer

NOR12054318

Alte Dokumentnummer

N3199545160J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/40/P1/NOR12054318

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