Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.06.1995
Außerkrafttretensdatum
31.07.2013
Abkürzung
SFK-VO
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Antrag auf Anerkennung
§ 5.Paragraph 5,
Die Ausbildungseinrichtung hat den Antrag auf Anerkennung der Fachausbildung beim Bundesminister für Arbeit und Soziales einzubringen. Folgende Unterlagen sind anzuschließen:
ein Ausbildungsplan, der die einzelnen Ausbildungsgegenstände samt Zahl der vorgesehenen Unterrichtseinheiten und bei blockweiser Ausbildung auch die zeitliche Einteilung enthalten muß,
allgemeine Angaben über die organisatorische und fachliche Qualifikation der Ausbildungsleiter(innen) und über die fachliche Qualifikation der vorgesehenen Lehrkräfte,
zweckentsprechende Angaben über die Ausstattung und Lehrmittel der Einrichtung,
Angaben über die Organisation, den Ablauf und Inhalt der Prüfungen.
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016
Gesetzesnummer
10008960
Dokumentnummer
NOR12110329
Alte Dokumentnummer
N6199547493J