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Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule Anl. 1/02

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 895/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/02

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2014

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Zum Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.

Text

                                                           Anlage A2

             LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

                        I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                   Wochenstunden               Lehr-

  A. Pflichtgegenstände              Jahrgang                   ver-

                              I.  II.  III.  IV.  V.  Summe  pflich-

                                                              tungs-

                                                              gruppe

____________________________________________________________________

     Kernbereich

  1. Religion ...............  2    2    2    2    2    10     (III)

2a. Deutsch ................  3    3    3    2    3    14      (I)

2b. Slowenisch .............  3    3    3    2    3    14       I

  3. Englisch einschließlich

     Wirtschaftssprache .....  2    3    3    3    3    14       I

  4. Lebende Fremdsprache *2)  3    2    3    3    3    14      (I)

  5. Geschichte (Wirtschafts-

     und Sozialgeschichte ...  -    -    3    2    -     5      III

  6. Geografie

     (Wirtschaftsgeografie) .  2    3    -    -    -     5      III

  7. Internationale

     Wirtschafts- und

     Kulturräume ............  -    -    -    -    2     2      III

  8. Chemie .................  3    -    -    -    -     3      III

  9. Physik .................  -    3    -    -    -     3      III

10. Biologie, Ökologie und

     Warenlehre .............  -    -    2    2    2     6      III

11. Mathematik und

     angewandte Mathematik ..  -    3    2    3    2    10       I

12. Betriebswirtschaft .....  3    3    3    2    2    13       I

13. - 14. Betriebswirt-

          schaftliche Übungen

          und

          Projektmanagement

          *3) ...............

13. Persönlichkeitsbildung

     und soziale Kompetenz ..  2    -    -    -    -     2      III

14. Businesstraining,

     Projekt- und

     Qualitätsmanagement,

     Übungsfirma und Case

     Studies ................  -    2    2    3    1     8       I

15. Rechnungswesen und

     Controlling *3) ........  4    3    3    2    2    14       I

16. Wirtschaftsinformatik ..  2    2    2    -    -     6       I

17. Informations- und

     Officemanagement *4) ...  3    2    2    -    -     7      III

18. Politische Bildung und

     Recht ..................  -    -    -    3    -     3      III

19. Volkswirtschaft ........  -    -    -    -    3     3      III

20. Bewegung und Sport .....  2    2    2    1    1     8     (IVa)

____________________________________________________________________

Summe Kernbereich            34   36   35   30   29   164

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen .......31-  33-  26-  23-  23-  154-

                             37   39   37   37   37   164

____________________________________________________________________

     Fachbereich *5)

21. Projektmanagement und

     Projektarbeit *3) ......  -    -    -    1    1     2       I

22. Seminare *6) *7) .......  -    -    -    -    -    0-10    I-IV

                                                                 *8)

23. Ausbildungsschwerpunkt

     *3) *5) *9) oder

     Fachrichtung *3) *5)

     *10) ...................   -    -    2    2    2   6-16     I

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl       34   36   37   33   32  172

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen ....... 31-  33-  33-  33-  31-  172

                              37   39   39   39   39

____________________________________________________________________

23A Ausbildungsschwerpunkt

A.1 Controlling und Jahresabschluss ......................      I

A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ......      I

A.3 Entrepreneurship und Management ......................      I

A.4 Multimedia und Webdesign .............................      I

A.5 Netzwerkmanagement ...................................      I

A.6 Softwareentwicklung ..................................      I

A.7 Digital Business .....................................      I

A.8 Transportmanagement ..................................      I

A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ...........      I

____________________________________________________________________

23B Fachrichtung

B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting ..............      I

B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit

     Fremdsprache(n) und Kultur ...........................      I

B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

     autonomem Geschäftsfeld ..............................      I

B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und

     Informationstechnologie ..............................      I

B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und

     Speditionswirtschaft .................................      I

B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) ......................      I

____________________________________________________________________

        Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges

               Betriebpraktikum, Förderunterricht

____________________________________________________________________

  B. Freigegenstände

  1. Lebende Fremdsprache *2) .............................      I

  2. Latein *13) ..........................................      I

  3. Philosophischer Einführungsunterricht ................     III

  4. Darstellende Geometrie *14) ..........................     (II)

  5. Geografie (Wirtschaftsgeografie) .....................     III

  6. Wirtschaftsinformatik ................................      I

  7. Besondere Betriebswirtschaft *15) ....................      I

  8. Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement *4)     III

  9. Politische Bildung ...................................     III

10. Psychologie (Betriebspsychologie) ....................     III

11. Stenotypie ...........................................     (V)

____________________________________________________________________

  C. Unverbindliche Übungen

  1. Begabungsförderung ...................................     III

  2. Zeitgenössische Kultur ...............................     IVa

  3. Darstellendes Spiel ..................................      V

  4. Kreatives Gestalten ..................................      V

  5. Bewegung und Sport ...................................    (IVa)

  6. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch ...............     III

  7. Rhetorik .............................................      IV

  8. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen

     Arbeitens ............................................     III

____________________________________________________________________

   D. Freiwilliges Betriebspraktikum   Während der Ferien nach

                                       Möglichkeit vier Wochen vor

                                       Eintritt in den V. Jahrgang.

____________________________________________________________________

   E. Förderunterricht *16)

   1. Deutsch .............................................     (I)

  2a. Slowenisch ..........................................      I

  2b. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache ..........      I

  3. Lebende Fremdsprache .................................      I

  4. Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ......      I

  5. Betriebswirtschaft ...................................      I

  6. Rechnungswesen und Controlling *3) ...................      I

  7. Wirtschaftsinformatik ................................      I

  8. Informations- und Officemanagement *4) ...............     III

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des römisch vier. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des römisch vier. Abschnittes.

*6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. *7) Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier einzustufen.

*9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. *10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.

*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.

*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.

*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.

*14) Im römisch drei. und römisch vier. oder im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

_____________________________________________________________________

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten, vorbereitet sein; insbesondere sollen sie

  • Strichaufzählung
    Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an ihrer eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
  • Strichaufzählung
    Arbeit erkennen und zielorientiert erledigen können,
  • Strichaufzählung
    Schlüsselqualifikationen entwickeln und zum logischen, kreativen und vernetzten Denken fähig sein,
  • Strichaufzählung
    zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, in der Lage sein,
  • Strichaufzählung
    zum verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte motiviert sein,
  • Strichaufzählung
    zur Kommunikation in der Unterrichtssprache und in den erlernten Fremdsprachen fähig sein,
  • Strichaufzählung
    zur Zusammenarbeit bereit und fähig sein, dh.
    Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenzen erwerben und anwenden,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
  • Strichaufzählung
    die durch Gesetze, andere Normen oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
  • Strichaufzählung
    die in den Unternehmungen auftretenden kaufmännischen Probleme erkennen und effizient unter fachgerechter Verwendung der eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel lösen,
  • Strichaufzählung
    die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen können,
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und diese situationsgerecht einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden und vom Partikulären zum größeren Ganzen weiterdenken können,
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und durch Selbstlernphasen zu eigenständigem Weiterlernen unter Verwendung neuer Technologien befähigt sein und
  • Strichaufzählung
    sich mit Religionen und Weltanschauungen als möglicher Erweiterung und Vertiefung der angeführten Kompetenzen auseinander setzen,
  • Strichaufzählung
    für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
  • Strichaufzählung
    ihre Persönlichkeit finden (Personalisation) und in die Gesellschaft hinein wachsen (Sozialisation) sowie individuelle berufsbezogene Werthaltungen entwickeln und Aspekte des Gemeinwohls erkennen und umsetzen.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff in allen Unterrichtsgegenständen - außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2A. DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

2B. SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
  • Strichaufzählung
    sich mündlich und schriftlich normgerecht ausdrücken können,
  • Strichaufzählung
    die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Nachschlagewerken und elektronischen Medien gezielt erschließen, kritisch prüfen und aufgabengerecht nutzen können,
  • Strichaufzählung
    durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, ihre Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbstständig und kritisch umgehen können,
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in sprachlich angemessener Form Stellung nehmen können,
  • Strichaufzählung
    zu kreativem Gestalten bereit und befähigt sein,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können,
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch mit literarischen und nichtliterarischen Texten umgehen können, die inhaltlichen und formalen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die eigene Wertung als abhängig von Standpunkt und Perspektive begreifen können,
  • Strichaufzählung
    in kulturelle und literarische Entwicklungen Einblick gewinnen und durch exemplarisches Befassen mit literarischen Werken Interesse an der Literatur entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie deren Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen verstehen können, und in ihrem Lebensbereich zu bewusstem, kritischem und mitbestimmendem Umgang mit Medien befähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können und
  • Strichaufzählung
    eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).

Normative Sprachrichtigkeit:

Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.

Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.

Gebrauch adäquater Nachschlagewerke.

Ausdruck:

Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).

Schriftliche Kommunikation:

Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten

sinnvermittelnden Lesens.

Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).

Arbeitstechniken:

Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.

Medien:

Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.

Schriftliche Kommunikation:

Kommentieren.

Arbeitstechniken:

Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.

IT-Bezug:

Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.

Übungsfirmen-Konnex:

Präsentieren, Zusammenfassen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).

Normative Sprachrichtigkeit:

Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen.

Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.

Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.

Arbeitstechniken:

Lesetechniken.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).

Medien:

Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).

Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.

Schriftliche Kommunikation:

Journalistische Textsorten. Appellieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien.

IT-Bezug:

Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.

Übungsfirmen-Konnex:

Präsentieren, Zusammenfassen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

römisch drei. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Gesprächsformen.

Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.

Schriftliche Kommunikation:

Begriffe definieren.

Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies

Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Kommentieren von Texten.

Formen populärer Literatur.

Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.

Sprachformen, Sprachschichten.

Sprachgeschichte.

Arbeitstechniken:

Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).

Medien:

Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.

Erweiterungslehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den

neuen Medien.

Gestalten von Beiträgen für Medien.

IT-Bezug:

Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).

Übungsfirmen-Konnex:

Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

römisch vier. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation:

Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).

Medien:

Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung

und Unterhaltung; Formen der Manipulation).

Film, Video.

Erweiterungslehrstoff:

Schriftliche Kommunikation:

Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analyse von Reden.

Medien:

Gestalten von Beiträgen für Medien.

Nutzen von fachspezifischen Foren.

IT-Bezug:

Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.

Übungsfirmen-Konnex:

Rhetorik, Kommunikationstechniken.

Schularbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

römisch fünf. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.

Medien:

Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.

Auseinandersetzung mit virtueller Realität.

Erweiterungslehrstoff:

Schriftliche Kommunikation:

Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.

IT-Bezug:

Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.

Schularbeiten:

Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).

  1. Ziffer 3
    ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 4
    LEBENDE FREMDSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Themen der Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Kunst aufbauend auf ihren historischen und sozialkundlichen Grundwissen und der Kenntnis historischer Methoden analysieren können und verstehen, wie sich Vergangenheit und Geschichte auf Gegenwart und Zukunft beziehen, um gesellschaftlich und politisch verantwortungsbewusst in Beruf und Alltag, in der Öffentlichkeit und im Privatleben, handeln zu können (Gegenwartsbezug und Handlungskompetenz),
  • Strichaufzählung
    systematisches und sachadäquates, längerfristig verfügbares Wissen von bedeutsamen Geschehnissen der Vergangenheit und Deutungsachsen der Geschichte, historischen Begriffen, Theorien, Zusammenhängen und ihren Erklärungsmodellen und -konzepten aufbauen können (Sachkompetenz),
  • Strichaufzählung
    das historische Werden Österreichs im synchronen und diachronen Kontext der Zeit und des Raumes darlegen können (Europakompetenz),
  • Strichaufzählung
    Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Beziehung setzen, Kontinuitätsvorstellungen entwickeln und ihr Geschichtsbewusstsein sowie ihr Verständnis gegenwärtiger Entwicklungen reflektieren können (Orientierungskompetenz),
  • Strichaufzählung
    Fragen zur Vergangenheit und zur Geschichte selbstständig formulieren und beantworten können, um sich aus der Selbstverständlichkeit der Historizität zu lösen und selbstreflexiv mit Vergangenheit und Geschichte umgehen können (Fragekompetenz),
  • Strichaufzählung
    Informationen recherchieren und analytische Instrumente und Verfahren anwenden können (Methodenkompetenz) sowie Quellen (zB Texte, Bilder, Filme) als Grundlage der Rekonstruktion von Vergangenheit in ihrer Vielschichtigkeit erkennen und in angemessene historische Kontexte stellen können (Rekonstruktionskompetenz),
  • Strichaufzählung
    die Geschichte der Slowenen verstehen können,
  • Strichaufzählung
    die Instrumentalisierung und die Deutungskonzepte von Geschichte erkennen, um die entsprechend der Eigenlogik der Darstellungsform konstruierte Einheit auflösen können (Dekonstruktionskompetenz) sowie
  • Strichaufzählung
    im Sinne der politischen Bildung demokratische, den Werten der Menschenrechte verpflichtete, Grundhaltung lernen, zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen fähig werden und neue Ziele auf der Basis von reflektierter Identität die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Begegnung und Auseinandersetzung mit Fremden und Fremdem entwickeln sowie Missbrauch von Macht, Rechtsnormen und politischen Institutionen erkennen und diesem begegnen können.

Lehrstoff:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 6
    GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 7
    INTERNATIONALE WIRTSCHAFTS- UND KULTURRÄUME

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

8. CHEMIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

9. PHYSIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 10
    BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 11
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 12
    BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 13
    - 14. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND

PROJEKTMANAGEMENT

  1. Ziffer 13
    PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND SOZIALE KOMPETENZ

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 14
    BUSINESSTRAINING, PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT,

ÜBUNGSFIRMA UND CASE STUDIES

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 15
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 16
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 17
    INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 18
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 19
    VOLKSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 20
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Ziffer 21
    PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 22
    Seminare

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A. Ausbildungsschwerpunkt

23.A.1. CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.2. INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

MIT MARKETING

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.3. ENTREPRENEURSHIP UND MANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.4. MULTIMEDIA UND WEBDESIGN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.5. NETZWERKMANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.6. SOFTWAREENTWICKLUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.7. DIGITAL BUSINESS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.8. TRANSPORTMANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.A.9. SCHULAUTONOMER AUSBILDUNGSSCHWERPUNKT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.B. Fachrichtung

23.B.1. Fachrichtung Controlling und Accounting

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)

und Kultur

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement und, Informationstechnologie

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

23.B.6. Schulautonome Fachrichtung

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer eins
    LEBENDE FREMDSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

2. LATEIN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 3
    PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 4
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 5
    WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 7
    BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Bereich: Banken und Versicherungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Bereich: Industrie

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Bereich: Tourismus

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Bereich: Öffentliche Verwaltung

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 8
    FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 9
    POLITISCHE BILDUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 10
    PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 11
    STENOTYPIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

  1. Ziffer eins
    BEGABUNGSFÖRDERUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 2
    ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 3
    DARSTELLENDES SPIEL

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 4
    KREATIVES GESTALTEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 5
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Ziffer 6
    UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 7
    RHETORIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

  1. Ziffer 8
    EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR40080521

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