Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2006,
römisch fünf
Anlage eins /, 02
01.09.2006
31.08.2014
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Zum Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 5 und 6,
Anlage A2
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehr-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-
I. II. III. IV. V. Summe pflich-
tungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Kernbereich
1. Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)
2a. Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)
2b. Slowenisch ............. 3 3 3 2 3 14 I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I
4. Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte ... - - 3 2 - 5 III
6. Geografie
(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III
7. Internationale
Wirtschafts- und
Kulturräume ............ - - - - 2 2 III
8. Chemie ................. 3 - - - - 3 III
9. Physik ................. - 3 - - - 3 III
10. Biologie, Ökologie und
Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III
11. Mathematik und
angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I
12. Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I
13. - 14. Betriebswirt-
schaftliche Übungen
und
Projektmanagement
*3) ...............
13. Persönlichkeitsbildung
und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III
14. Businesstraining,
Projekt- und
Qualitätsmanagement,
Übungsfirma und Case
Studies ................ - 2 2 3 1 8 I
15. Rechnungswesen und
Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I
16. Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I
17. Informations- und
Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III
18. Politische Bildung und
Recht .................. - - - 3 - 3 III
19. Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III
20. Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
____________________________________________________________________
Summe Kernbereich 34 36 35 30 29 164
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......31- 33- 26- 23- 23- 154-
37 39 37 37 37 164
____________________________________________________________________
Fachbereich *5)
21. Projektmanagement und
Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I
22. Seminare *6) *7) ....... - - - - - 0-10 I-IV
*8)
23. Ausbildungsschwerpunkt
*3) *5) *9) oder
Fachrichtung *3) *5)
*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 33 32 172
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen ....... 31- 33- 33- 33- 31- 172
37 39 39 39 39
____________________________________________________________________
23A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und Jahresabschluss ...................... I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I
A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I
A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I
A.5 Netzwerkmanagement ................................... I
A.6 Softwareentwicklung .................................. I
A.7 Digital Business ..................................... I
A.8 Transportmanagement .................................. I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I
____________________________________________________________________
23B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit
Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld .............................. I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie .............................. I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und
Speditionswirtschaft ................................. I
B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) ...................... I
____________________________________________________________________
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges
Betriebpraktikum, Förderunterricht
____________________________________________________________________
B. Freigegenstände
1. Lebende Fremdsprache *2) ............................. I
2. Latein *13) .......................................... I
3. Philosophischer Einführungsunterricht ................ III
4. Darstellende Geometrie *14) .......................... (II)
5. Geografie (Wirtschaftsgeografie) ..................... III
6. Wirtschaftsinformatik ................................ I
7. Besondere Betriebswirtschaft *15) .................... I
8. Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement *4) III
9. Politische Bildung ................................... III
10. Psychologie (Betriebspsychologie) .................... III
11. Stenotypie ........................................... (V)
____________________________________________________________________
C. Unverbindliche Übungen
1. Begabungsförderung ................................... III
2. Zeitgenössische Kultur ............................... IVa
3. Darstellendes Spiel .................................. V
4. Kreatives Gestalten .................................. V
5. Bewegung und Sport ................................... (IVa)
6. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch ............... III
7. Rhetorik ............................................. IV
8. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen
Arbeitens ............................................ III
____________________________________________________________________
D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach
Möglichkeit vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang.
____________________________________________________________________
E. Förderunterricht *16)
1. Deutsch ............................................. (I)
2a. Slowenisch .......................................... I
2b. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I
3. Lebende Fremdsprache ................................. I
4. Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ...... I
5. Betriebswirtschaft ................................... I
6. Rechnungswesen und Controlling *3) ................... I
7. Wirtschaftsinformatik ................................ I
8. Informations- und Officemanagement *4) ............... III
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*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des römisch vier. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des römisch vier. Abschnittes.
*6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. *7) Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier einzustufen.
*9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. *10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.
*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.
*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.
*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.
*14) Im römisch drei. und römisch vier. oder im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
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römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten, vorbereitet sein; insbesondere sollen sie
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff in allen Unterrichtsgegenständen - außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.
römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
2A. DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
2B. SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).
Normative Sprachrichtigkeit:
Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch adäquater Nachschlagewerke.
Ausdruck:
Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).
Schriftliche Kommunikation:
Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).
Arbeitstechniken:
Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.
Medien:
Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.
Schriftliche Kommunikation:
Kommentieren.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.
IT-Bezug:
Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
römisch zwei. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Normative Sprachrichtigkeit:
Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen.
Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.
Arbeitstechniken:
Lesetechniken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.
Schriftliche Kommunikation:
Journalistische Textsorten. Appellieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
römisch drei. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Kommentieren von Texten.
Formen populärer Literatur.
Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.
Sprachformen, Sprachschichten.
Sprachgeschichte.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den
neuen Medien.
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).
Übungsfirmen-Konnex:
Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
römisch vier. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung
und Unterhaltung; Formen der Manipulation).
Film, Video.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analyse von Reden.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
Nutzen von fachspezifischen Foren.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.
Übungsfirmen-Konnex:
Rhetorik, Kommunikationstechniken.
Schularbeiten:
Zwei zweistündige Schularbeiten.
römisch fünf. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Auseinandersetzung mit virtueller Realität.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.
Schularbeiten:
Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
8. CHEMIE
9. PHYSIK
PROJEKTMANAGEMENT
ÜBUNGSFIRMA UND CASE STUDIES
Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
23.A. Ausbildungsschwerpunkt
MIT MARKETING
23.B. Fachrichtung
und Kultur
autonomem Geschäftsfeld
23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement und, Informationstechnologie
23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft
23.B.6. Schulautonome Fachrichtung
2. LATEIN
Bereich: Banken und Versicherungen
Bereich: Industrie
Bereich: Tourismus
Bereich: Öffentliche Verwaltung
Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
27.12.2019
10008944
NOR40080521