Bundesrecht konsolidiert

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Schulwegsicherungsverordnung § 2

Kurztitel

Schulwegsicherungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 790/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

06.09.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Signalstab

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Der Signalstab besteht aus einem Stiel aus leichtem Material und einer an einem Stielende angebrachten runden Scheibe, beiderseits rot mit einem weißen Rand. Sie hat entweder voll rückstrahlend oder in der Mitte beleuchtet und mit rückstrahlendem Rand versehen zu sein. Bei Dunkelheit und klarer Sicht muss sie auf eine Entfernung von 200 m im Scheinwerferlicht deutlich sichtbar rot rückstrahlen oder rotes Licht ausstrahlen.
  2. Absatz 2,Einem Signalstab gemäß Absatz eins, ist ein leuchtender Anhaltestab gleichzuhalten.

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2016

Gesetzesnummer

10012341

Dokumentnummer

NOR40044729

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/790/P2/NOR40044729

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