§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen *1) in Kraft. Paragraph 4, Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen *1) in Kraft.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttreten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.