Bundesrecht konsolidiert

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Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 423/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 80/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.1995

Außerkrafttretensdatum

03.03.2008

Abkürzung

FSAG-V

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Grundsatz und Geltungsbereich

  1. Absatz eins,Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug auf Flugplätzen wird von der Austro Control GmbH eine Gebühr zur Deckung der entstehenden Kosten eingehoben. Die Gebühr unterliegt der Umsatzsteuer.
  2. Absatz 2,An- und Abflug und wiederholte Aufsetz- und Durchstartmanöver gelten als eine einzige Inanspruchnahme.
  3. Absatz 3,Als Zähleinheit für die Inanspruchnahme wird die Landung festgelegt.

Schlagworte

Anflug, Aufsetzmanöver

Gesetzesnummer

10012267

Dokumentnummer

NOR12155750

Alte Dokumentnummer

N9199529910L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/423/P1/NOR12155750

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