Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.08.1995
Außerkrafttretensdatum
03.03.2008
Abkürzung
FSAG-V
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Grundsatz und Geltungsbereich
(1)Absatz eins,Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug auf Flugplätzen wird von der Austro Control GmbH eine Gebühr zur Deckung der entstehenden Kosten eingehoben. Die Gebühr unterliegt der Umsatzsteuer.
(2)Absatz 2,An- und Abflug und wiederholte Aufsetz- und Durchstartmanöver gelten als eine einzige Inanspruchnahme.
(3)Absatz 3,Als Zähleinheit für die Inanspruchnahme wird die Landung festgelegt.
Schlagworte
Anflug, Aufsetzmanöver
Gesetzesnummer
10012267
Dokumentnummer
NOR12155750
Alte Dokumentnummer
N9199529910L