Kurztitel

Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.08.1995

Außerkrafttretensdatum

03.03.2008

Text

Grundsatz und Geltungsbereich

  1. Absatz eins,Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug auf Flugplätzen wird von der Austro Control GmbH eine Gebühr zur Deckung der entstehenden Kosten eingehoben. Die Gebühr unterliegt der Umsatzsteuer.
  2. Absatz 2,An- und Abflug und wiederholte Aufsetz- und Durchstartmanöver gelten als eine einzige Inanspruchnahme.
  3. Absatz 3,Als Zähleinheit für die Inanspruchnahme wird die Landung festgelegt.