Kurztitel
Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 423/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 80/2008Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2008,
Text
Grundsatz und Geltungsbereich
(1)Absatz eins,Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug auf Flugplätzen wird von der Austro Control GmbH eine Gebühr zur Deckung der entstehenden Kosten eingehoben. Die Gebühr unterliegt der Umsatzsteuer.
(2)Absatz 2,An- und Abflug und wiederholte Aufsetz- und Durchstartmanöver gelten als eine einzige Inanspruchnahme.
(3)Absatz 3,Als Zähleinheit für die Inanspruchnahme wird die Landung festgelegt.