Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten § 1

Kurztitel

Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 537/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 190/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph eins,

Die monatliche Vergütung für besondere Gefährdung beträgt für die innerhalb des Dienstplanes erbrachten Dienstleistungen für Justizwachebeamte und für Erzieher an Justizanstalten (Paragraph 144, Absatz 2, BDG 1979), die ständig im Bereich der Justizanstalten, ausgenommen an der Justizwachschule, unmittelbaren Gefangenenaufsichtsdienst versehen, 11,11% des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2016

Gesetzesnummer

10008793

Dokumentnummer

NOR12108392

Alte Dokumentnummer

N6199433690J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/537/P1/NOR12108392

Navigation im Suchergebnis