Bundesrecht konsolidiert

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Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 537/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph eins, Die monatliche Vergütung für besondere Gefährdung beträgt für die innerhalb des Dienstplanes erbrachten Dienstleistungen für Justizwachebeamte und für Erzieher an Justizanstalten (Paragraph 144, Absatz 2, BDG 1979), die ständig im Bereich der Justizanstalten, ausgenommen an der Justizwachschule, unmittelbaren Gefangenenaufsichtsdienst versehen, 9,53% des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf.

Gesetzesnummer

10008793

Dokumentnummer

NOR12106174

Alte Dokumentnummer

N6199213971L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/537/P1/NOR12106174

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