(1)Absatz eins,Der Vorsitzende hat die Sitzungen des Verwaltungsrats durch rechtzeitige Einladung aller Mitglieder einzuberufen. Gleichzeitig hat er die vorläufige Tagesordnung bekanntzugeben.
(Anm.: Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 2, mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft getreten)